Bekanntmachung zur Europawahl am Sonntag, 7. Juni

Die VG Stamsried verweist auf die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009. Das Wählerverzeichnis wird von Montag, 18. Mai, bis Mittwoch 20. Mai, und am Freitag, 22. Mai, während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme im Rathaus bereit gehalten. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann Einspruch bei der Verwaltung einlegen, und zwar vom 18. bis 22. Mai. Wahlberechigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 17. Mai 2009 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Ein Wahlschein kann bis zum Freitag, 5. Juni, 18 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Stamsried, Schloßsr. 8, 93491 Stamsried, Zimmer 7 mündlich, schriftlich oder elektronisch (nicht aber telefonsich) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Fragen nimmt die VG Stamsried unter Tel. 09466/9401-0 entgegen.

   
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